Informationen nach den Osterferien

von Maximilian Kindler
06. April 2022

Wir möchten Sie über die Neuerungen nach den Osterferien informieren:

Antigen-Tests in den Osterferien:
Die Kinder bekommen zwei Antigen-Tests für die Ferien mit nach Hause. Bitte den zweiten Test frühestens am Ostermontag (18. April) abends machen.

Testungen:
Nach den Osterferien werden die Kinder nur mehr einmal wöchentlich PCR getestet (jew. am Dienstag). Antigen-Testungen finden nur noch bei Infektionsfällen innerhalb einer Klasse statt. Einen neuen Ninja-Pass gibt es nach den Ferien keinen mehr.

Absonderungen: 
Jede positiv getestete Person (PCR-bestätigt) muss sich zukünftig für mindestens 5 Tage ab dem Zeitpunkt der Probenahme absondern. Diese Person erhält am 5. Tag automatisch eine Anmeldung zur Freitestung, die auch an den Folgetagen für eine einmalige PCR-Testung verwendet werden kann. Mit einer erfolgreichen Freitestung (PCR negativ oder Ct-Wert ≥ 30) und dem Erhalt der ‚Aufhebungs-SMS‘ endet die behördliche Maßnahme und die Person ist positiv geheilt. 

Aufhebung ohne Freitestung: 
Wenn eine Person nach dem 5. Tag symptomfrei ist, darf die Absonderung auch ohne Freitestung verlassen werden. In diesem Fall besteht allerdings bis zum 10. Tag nach Symptombeginn bzw. PCR-Testung eine sogenannte Verkehrsbeschränkung. Diese Verkehrsbeschränkung bedeutet für Schüler*innen, dass zwar die Schule besucht werden darf, aber durchgehend – auch am Sitzplatz und in den Pausen – ein Mund-Nasen-Schutz  getragen werden muss. Die Verkehrsbeschränkung endet automatisch mit Ablauf des 10. Tages, kann aber auch jederzeit davor durch eine Freitestung (PCR negativ oder Ct-Wert ≥ 30) und Erhalt der ‚Aufhebungs-SMS‘ vorzeitig beendet werden.

Aufhebungs-SMS:
Es ist wichtig, die ‚Aufhebungs-SMS‘ per SchoolFox der Lehrperson zu schicken. Kann der Erhalt einer solchen SMS („Die Voraussetzungen für das vorzeitige Ende der Maßnahmen von X.Y.2022 sind erfüllt. Die über X.Y. verfügten Maßnahmen sind mit sofortiger Wirkung aufgehoben.“) nachgewiesen werden, so gilt die betreffende Person als genesen und braucht keine weiteren Auflagen einzuhalten. (Ein Genesungszertifikat können diese Personen aber leider noch nicht erhalten, denn dieses wird durch eine Bundesanwendung frühestens am 11. Tag nach der ersten positiven PCR-Testung generiert.) 

60 Tage nicht testen: 
Alle Kinder, die PCR-positiv getestet wurden, die als bestätigter Fall behördlich abgesondert wurden und die keine neuen Krankheitssymptome aufweisen, sind von allen Testungen 60 Tage lang ausgenommen.

Wir wünschen Ihnen erholsame Ferien und ein frohes Osterfest. Die Schule beginnt wieder am Dienstag, dem 19. April 2022.