Lockerungen der Hygienemaßnahmen ab 3. Juni 2020
Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes fällt:
Ab 3. Juni 2020 besteht keine Verpflichtung mehr, im Schulgebäude/am Schulgelände einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Freiwillig kann der Mund-Nasen-Schutz natürlich weiterhin verwendet werden.
Singen in der Gruppe ist wieder gestattet.
Der Schichtbetrieb zur Verdünnung der Schülerzahlen wird fortgesetzt. Die Hygienemaßnahmen (Abstand halten, Hände waschen oder desinfizieren) sind weiterhin zu beachten.
Hier finden Sie das Hygienehandbuch für Schulen: www.bmbwf.gv.at/hygiene