Tiroler Digi-Scheck

von Maximilian Kindler
03. Februar 2021

Folgen Änderungen gelten für alle Anträge ab 01.01.2021:

  • Es wird das monatliche Netto-Haushaltseinkommen des Vorjahres herangezogen.
  • Die Förderung wird pro Kind pro Förderzeitraum (16.03.2020 – 30.06.2021) einmal gewährt. Mehrere Kinder pro Familie werden gefördert. Für jedes Kind ist ein eigenes Förderansuchen notwendig
  • Die Antragstellung muss spätestens zwei Wochen nach dem Kauf des Geräts erfolgen.
  • Die Förderanträge sind bis spätestens 30.06.2021 einzubringen.
  • Bereits abgelehnte Förderansuchen können nochmals eingereicht werden, falls sich die Voraussetzungen durch die Novellierung geändert haben

Link zur Förderseite: https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/familie/foerderungen/tiroler-digi-scheck/

Richtlinie: Tiroler Digi-Scheck