Tiroler Digi-Scheck
Folgen Änderungen gelten für alle Anträge ab 01.01.2021:
- Es wird das monatliche Netto-Haushaltseinkommen des Vorjahres herangezogen.
- Die Förderung wird pro Kind pro Förderzeitraum (16.03.2020 – 30.06.2021) einmal gewährt. Mehrere Kinder pro Familie werden gefördert. Für jedes Kind ist ein eigenes Förderansuchen notwendig
- Die Antragstellung muss spätestens zwei Wochen nach dem Kauf des Geräts erfolgen.
- Die Förderanträge sind bis spätestens 30.06.2021 einzubringen.
- Bereits abgelehnte Förderansuchen können nochmals eingereicht werden, falls sich die Voraussetzungen durch die Novellierung geändert haben
Link zur Förderseite: https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/familie/foerderungen/tiroler-digi-scheck/
Richtlinie: Tiroler Digi-Scheck